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Die Stellung und Aufgaben der Kirchenvorstände sind im Land Nordrhein-Westfalen im staatlichen Gesetz über die Verwaltung des katholischen
Kirchenvermögens festgelegt. Das Gesetz geht zurück auf die preußische Gesetzgebung von 1875 und gilt heute in der Fassung des preußischen Gesetzes vom 24.07.1924.
Katholische Kirchengemeinden sind Körperschaften des öffentlichen Rechtes und werden im Rechtsverkehr durch den Kirchenvorstand vertreten.
Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen in der Kirchengemeinde, das sich aus Immobilien (Kirchengebäude, Kindergarten, Pfarrhaus, Jugendheim, verpachtete
Grundstücke) sowie Bankguthaben aus Einnahmen durch Vermietung und Verpachtung sowie aus Zuweisungen vom Bistum und für den Kindergarten vom Kreis sowie aus Stiftungen. Aus dem Vermögen sind die laufenden
Kosten der Kirchengemeinde ( Personalkosten, Instandhaltungskosten, Anschaffungskosten etc. ) zu bestreiten. Der Kirchenvorstand stellt jährlich einen Haushaltsplan auf, der zur Wirksamkeit die
kirchenaufsichtliche Genehmigung bedarf. Er gibt eine Übersicht über alle im Rechnungsjahr zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben und ist die Grundlage für die Haushaltsführung.
Neben der Vermögensverwaltung obliegt dem Kirchenvorstand auch die Einstellung von Personal im Rahmen der vom Bistum zugewiesenen Möglichkeiten.
Der Kirchenvorstand trifft seine Entscheidungen in Form von Mehrheitsbeschlüssen.
Der Vorsitzende beruft die Sitzung des Kirchenvorstandes unter Angabe der Tagesordnung ein. In den Sitzungen werden die anstehenden Punkte ausgiebig
beraten und durch Beschlussfassung entschieden. Der Kirchenvorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der gewählten Mitglieder anwesend ist. Über das Ergebnis der Sitzung wird ein Protokoll gefertigt.
An den Sitzungen des Kirchenvorstandes nimmt auch ein Mitglied des Pfarrgemeinderates teil, der dann den Pfarrgemeinderat über die Beschlüsse und Vorschläge
informiert. Umgekehrt nimmt ein Mitglied bei den Sitzungen des Pfarrgemeinderates vertreten.
Der Kirchenvorstand besteht aus dem Pfarrer als Vorsitzenden und den gewählten Mitgliedern. Die Zahl der gewählten Mitglieder richtet sich nach der Zahl der
Katholiken in der Pfarrgemeinde und beträgt in der Gemeinde St. Brigida acht.
Der derzeitige Kirchenvorstand besteht aus folgenden gewählten Mitgliedern:
Herr Lorenz Steffens, zugleich stellvertretender Vorsitzender des Kirchenvorstandes, Herr Norbert Christensen, Herr Manfred von de Berg, Herr Bernhard
Esser, Frau Ernie Hollender, Herr Reinhard Justen und Herr Harald Brands.
Weiter nimmt an den Sitzungen des Kirchenvorstandes jedoch ohne Stimmrecht teil:
- a) die Rendantin, Frau Helga Allwicher,
Sie führt im Auftrag des Kirchenvorstandes die Kirchenkasse, d.h., sie hat alle für die Kirchengemeinde bestimmten
Einnahmen und Ausgaben anzunehmen bzw. zu leisten und in einer ordnungsgemäßen Buchführung nachzuweisen.
- b) der Vertreter des Pfarrgemeinderates, Herr Dieter Noack
Die zurückgehende Zahl der Gläubigen und der Priester sowie der drastische Rückgang der Kirchensteuereinnahmen führen dazu, dass die den einzelnen
Kirchengemeinden zustehenden Mittel infolge der starken Kürzungen der finanziellen Zuweisungen durch das Bistum immer knapper werden, so dass nicht mehr alle Gemeinden die ihnen obliegenden Aufgaben alleine
nachkommen können. Es ist daher das Ziel der Bistumsleitung Aufgabenbereiche der Kirchenvorstände insbesondere die Personalangelegenheiten auf noch zu gründende Kirchengemeindeverbände zu
übertragen. Nach Vorstellung des Bistums sollte der Kirchengemeindeverband, zu dem wir uns zusammenschliessen sollen, die 10 Pfarrgemeinden der Stadt Hückelhoven umfassen. Hierdurch soll eine organisatorische
und auch finanzielle Entlastung eintreten.
In diesem Bereich werden in den nächsten zwei Jahren auch in Baal tief greifende Veränderungen eintreten.
Lorenz Steffens
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